Abschlussprüfung 2022

Informationen zur neuen Abschlussprüfung

Am Dienstag, dem 17. Mai 2022 beginnen die diesjährigen schriftlichen Abschlussprüfungen. Den Anfang nimmt wie immer das Fach Deutsch. Die Deutschprüfung beginnt um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht und Einlass der Prüflinge in den Prüfungsraum: 7.40 Uhr). Schüler*innen die an der Realschulabschlussprüfung im Fach Deutsch teilnehmen schreiben maximal 270 Minuten (12.30 Uhr), Schüler*innnem die die Hauptschulabschlussprüfung im Fach Deutsch absolvieren schreiben max. 210 Minuten (11.30 Uhr). Beide Prüfungen finden in der Veranstaltungshalle der Gemeinde Schwendi statt.

Am Donnerstag, dem 19. Mai 2022 findet dann die Abschlussprüfung im Fach Mathematik statt. Für Absolventinnne und Absolventen der Realschulabschlussprüfung findet diese wieder in der Veranstaltungshalle statt. Beginn ist um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht und Einlass der Prüflinge in den Prüfungsraum: 7.40 Uhr), die Prüfungsdauer beträgt 240 Minuten + Pause, Prüfungsende ist um 12.20 Uhr. Die Hauptschulabschlussprüfung im Fach Mathematik findet im Raum 112 der Max-Weishaupt-Realschule statt und beginnt ebenfalls um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht der Prüflinge ab 7.40 Uhr) und dauert 150 Minuten + Pause. Die Hauptschulabschlussprüfung im Fach Mathematik endet um 10.55 Uhr.

Am Dienstag, dem 24. Mai findet die Abschlussürüfung im Fach Englisch statt. Für Absolventinnne und Absolventen der Realschulabschlussprüfung findet diese wieder in der Veranstaltungshalle statt. Beginn ist um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht und Einlass der Prüflinge in den Prüfungsraum: 7.40 Uhr), die Prüfungsdauer beträgt 165 Minuten + Pause, Prüfungsende ist um 11.05 Uhr. Die Hauptschulabschlussprüfung im Fach Englisch findet im Raum 112 der Max-Weishaupt-Realschule statt und beginnt ebenfalls um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht der Prüflinge ab 7.40 Uhr) und dauert 135 Minuten + Pause. Die Hauptschulabschlussprüfung im Fach Englisch endet um 10.35 Uhr.

Am Dienstag, dem 31. Mai finden die Realschulabschlussprüfungen in den Wahlpflichtfächern AES, Technik und Französisch statt. Diese beginnen jeweils um 8.00 Uhr (Anwesenheitspflicht der Prüflinge ab 7.40 Uhr) und enden um 9.45 Uhr (AES/Technik) bzw. 10.05 (Französisch). Die Prüfungen finden in den Räumen 112 (F), 111 (AES 1), 110 (AES2) und 109 Technik statt.

 
Hinweis zu Täuschungshandlungen:

Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder eine Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

(2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort.

(3) Stellt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der schriftlichen Prüfung die Leiterin oder der Leiter fest, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, wird der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note »ungenügend« bewertet werden.

(4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder
ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind.
(5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Für die Zuständigkeit gilt Absatz 3 Satz 1, für die Entscheidung in leichten Fällen Absatz 3 Satz 2 entsprechend.

 
Bitte beachten:
  • An den Tagen zwischen den Prüfungen findet für alle 10ten Klassen Unterricht nach Stundenplan statt!
  • Ein Fehlen bei der Prüfung ist nur aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) möglich. Sollte ein Prüfling aus triftigen Gründen nicht an einer Prfüfung teilnehmen können, ist dies der Schulleitung unverzüglich telefonisch durch eine erziehungsbnerechtigte Person mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist noch am selben Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Für den Fall, dass kein triftiger Grund für das Fehlen vorliegt oder kein Attest vorgelegt werden kann, wird der entsprechende Prüfungsteil mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet. Bei Fehlen mit triftigem Grund gilt der jeweilige Prüfungsteil als „nicht unternommen“ und kann im Rahmen der Nachtermine nachgeholt werden (siehe hierzu auch „Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften (vom 4. Juni 2019)“
  • In der Zeit nach den schriftlichen Prüfungen bis zur Entlassung der Schüler*innen findet in der Regel Klassenunterricht nach Stundenplan statt.