Elternbeirat der Max-Weishaupt-Realschule – Organisation der Elternarbeit

Schaubild zur Zusammenstellung der Gremien

Schaubild zur Zusammenstellung der Gremien

Klassenpflegschaft Klassenelternvertreter Elternbeirat Klassenelternvertreter_Vorsitz Schulkonferenz Förderverein

 

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft umfasst alle Sorgeberechtigten der Schüler und die Lehrer einer Klasse. In der Klassenpflegschaft soll die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule gepflegt werden. Dieses Zusammenwirken hat die Aufgabe eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich gegenseitig  beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, der Stellvertreter ist der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.

Eine weitere Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel aller Sorgeberechtigten, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum ersuchen.

Über folgende Inhalte soll innerhalb der Klassenpflegschaft unterrichtet werden und zur Aussprache anregen:

  • Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme aber auch Herausragendes)
  • Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften)
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und die Prüfungsordnung für Abschlussklassen
  • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse
  • Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse, Durchführung der Schülerbeförderung
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats
  • Lehrer sollen im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen.

Achtung! Innerhalb der Klassenpflegschaft werden nur Themen besprochen, die die gesamte Klasse betreffen oder von allgemeinem Interesse sind. Einzelthemen sollten mit dem jeweiligen Lehrer in einem gesonderten Termin besprochen werden (siehe „Konflikte angehen und lösen“)

Tipps und Infos finden alle Elternvertreter in ihrer Elternmappe.

Eine Vorlage für die Einladung zum Klassenpflegschaftsabend finden Sie unter „Downloads→


 

Wahl der Klassenelternvertreter

Sie möchten Klassenelternvertreter werden?
Hiier erhalten Sie alle notwendigen Informationen:

Wahlen für die Elternvertretung der Schule müssen innerhalb von 6 Wochen von Schuljahresbeginn an erfolgen. In dieser Zeit sollte dann der erste Klassenpflegschaftsabend eines Schuljahres stattfinden.

Die Sorgeberechtigten der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und seinen Stellvertreter. Wählbar sind die Sorgeberechtigten jedes Schülers der Klasse, ausgenommen:

  • Der Schulleiter, der Stellvertretende Schulleiter und die Lehrer der Schule sowie sonstige Personen, die an der Schule unterrichten
  • die Ehegatten oder Lebenspartner des Schulleiters, des Stellvertretenden Schulleiters und der Lehrer, die die Klasse unterrichten
  • die in einer Schulaufsichtsbehörde des Landes tätigen Beamten des höheren Dienstes
  • die Ehegatten oder Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schule zuständigen Beamten
  • die gesetzlichen Vertreter des Schulträgers, ihre allgemeinen Stellvertreter sowie die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten.
  • Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden.

Die Amtszeit der Klassenelternvertreter beginnt mit der Annahme der Wahl und dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Wiederwahl ist zulässig, solange die Wählbarkeit besteht.

Klassenelternvertreter, deren Amtszeit abgelaufen ist, versehen ihr Amt geschäftsführend bis zur Neuwahl der Klassenelternvertreter weiter. Innerhalb des Zeitraums, in dem spätestens die Neuwahl hätte erfolgt sein müssen, gilt dies auch dann, wenn sie nicht mehr wählbar sind; nach diesem Zeitraum wird das Amt geschäftsführend durch den stellvertretenden Klassenelternvertreter versehen, soweit und solange bei diesem die Wählbarkeit für das Amt besteht.

  • Die Amtszeit gilt als vorzeitig beendet, wenn
  • die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist (z.B. kein Sorgerecht, etc.)
  • Nachfolger für den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter vorzeitig durch die Mehrheit der Wahlberechtigten für den Rest der Amtszeit gewählt wird.
  • der Klassenelternvertreter sein Amt niederlegt

Der geschäftsführende Amtsinhaber lädt die Wahlberechtigten zur Neuwahl ein und bereitet die Wahl vor. Möchte sich der Amtsinhaber erneut zur Wahl stellen, muss ein Wahlleiter bestimmt werden, der die Wahl durchführt.

In neu gebildeten Klassen lädt der Vorsitzende des Elternbeirats oder ein von ihm bestimmter Klassenelternvertreter zur ersten Wahl ein und bereitet sie vor. Nimmt der Vorsitzende des Elternbeirats diese Aufgabe nicht wahr, übernimmt sie der Klassenlehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Lehrer. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.

Die Wahl findet auf Antrag geheim statt. Wird ein Antrag nicht gestellt, wird durch Handzeichen abgestimmt. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Alle anwesenden Sorgeberechtigten sind stimmberechtigt. Sind Vater und Mutter eines Schülers zur Wahl anwesend und sorgeberechtigt, haben sie jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Über Einsprüche gegen die Wahl entscheidet der Elternbeirat.


 

Elternbeirat

Mit der Wahl zum Klassenelternvertreter bzw. Stellvertreter sind Sie automatisch ein Mitglied im Elternbeirat. Dem Elternbeirat obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind. Der Elternbeirat wird über Beschlüsse aus der Schulkonferenz informiert.

Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat konstituiert und aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n gewählt haben.

Mindestens einmal im Schulhalbjahr findet eine Sitzung des Elternbeirats statt. Die Einladungsfrist beträgt mindestens eine Woche. Zur Themenfindung sollen die Mitglieder des Elternbeirates mit einbezogen werden.

Zu den Sitzungen können jederzeit Referenten aus dem Schulalltag eingeladen werden (z.B. Schulleiter, Fachlehrer etc.) Bei Bedarf kann auch ein externer Referent eingeladen werden. Dies ist, sollten dadurch Kosten entstehen,  zuvor mit der Schulleitung abzuklären.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte 3 Mitglieder für die Schulkonferenz mit jeweils einem  Stellvertreter.


 

Förderverein

Alle Informationen zum Förderverein finden Sie auf der Schulhompage unter Schule/Förderverein→.