Entschuldigungen

Entschuldigungen

Im Krankheitsfall melden Eltern ihr Kind über den Schulmanager krank. Ein Anruf im Sekretariat und eine schriftliche Entschuldigung sind in der Regel nicht erforderlich. Entschuldigungen beziehen sich immer auf den ganzen Unterrichtstag (im Ausnahmefall auch nur auf den Nachmittagsunterricht)

„Zu spät kommen“

Kommt Ihr Kind zu spät in den Unterricht, so wird dies von der Lehrkraft vermerkt (Sie werden im Schulmanager hierüber informiert). Eine Entschuldigung über den Schulmanager ist hier weder möglich noch erforderlich!

Planbare Abwesenheit

In der Schulbesuchsverordnung ist klar geregelt, welche Gründe eine Beurlaubung eines Schüler ermöglichen und für wie lange.
Soll oder muss Ihr Kind aus einem solchen Grund beurlaubt werden, ist hierfür immer ein entsprechender Antrag im Schulmanager (Modul Beurlaubung) zu stellen. Der Antrag ist so frühzeitig wie möglich zu stellen und wird von der Klassenlehrkraft bzw. der Schulleitung genehmigt/abgelehnt. Erfolgt eine Ablehnung, ist eine Beurlaubung nicht möglich!