Entschuldigungen

Wichtige Regeln!

Krankmeldung, Entschuldigung (neu!)

Die Schulbesuchsverordnung sieht seit 2018 unter §1 folgende Regelung vor:

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist (…). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Für Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte bedeutet dies konkret:

  • Wenn Ihr Kind krank ist informieren Sie uns so zeitnah wie möglich – spätestens am 2. Fehltag. Tun Sie dies schriftlich (Brief/Fax), ist damit zunächst alles geklärt. Tun Sie dies jedoch per Telefon oder elektronisch benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung. Diese muss dann spätestens am dritten Tag des Fehlens Ihres Kindes bei uns sein.
  • Ist Ihr Kind länger als zunächst angegeben krank, melden Sie dies bitte ebenfalls zeitnah elektronisch, telefonisch oder schriftlich. Die Fristen sind dabei dieselben.

Ein Beispiel: Karl ist am Montag krank und kann wahrscheinlich bis Donnerstag nicht am Unterricht teilnehmen…

Möglichkeit 1:
Seine Mutter/sein Vater/ein Erziehungsberechtigter legt bis Dienstag eine schriftliche Entschuldigung vor.

Möglichkeit 2:
Seine Mutter/sein Vater/ein Erziehungsberechtigter ruft am Montag in der Schule an und legt bis Mittwoch eine schriftliche Entschuldigung vor.

Möglichkeit 3:
Seine Mutter/sein Vater/ein Erziehungsberechtigter ruft am Dienstag in der Schule an und legt bis Mittwoch eine schriftliche Entschuldigung vor.

Liegt keine Entschuldigung vor gilt dies als unentschuldigtes Fehlen ( was z.B.  bei Klassenarbeiten negativ Konsequenzen haben kann)

Für die Zukunft planen wir die Möglichkeit der elektronischen Entschuldigung über die Sdui-App. Diese ersetzt jedoch nicht die schriftliche Entschuldigung!

Beurlaubung

  • Beurlaubungen sind frühzeitig, bevor der Grund dafür eintritt oder eine Reise gebucht wird, schriftlich, formlos und begründet für 1-2 Tage bei der Klassenlehrkraft, für mehr Tage und vor/nach Ferien beim Schulleiter zu beantragen.
    Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
  • Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlicher Bescheinigung auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten beim Schulleiter möglich.

Abmeldung vom Religionsunterricht

Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur aus Glaubens- und Gewissensgründen während den ersten beiden Wochen eines Schulhalbjahres durch die Sorgeberechtigten auf schriftlichen Antrag oder persönlich im Sekretariat zur Niederschrift möglich, ab 14 Jahre durch Schüler/-innen selbst.

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Download-Seite.